Im Home Office datenschutzkonform arbeiten

Datenschutz im Home Office

Home Office kann sowohl für das Unternehmen als auch die Beschäftigten gewinnbringend sein.

Aber wie kann auch im Home Office der notwendige Datenschutz und die IT-Sicherheit gewährleistet werden?

 

Datenschutzrechtlich ist Home Office nicht ausgeschlossen, jedoch fordert es einen Mindestschutz für die personenbezogenen Daten, insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.

 

Herr Dr. Christoph Kurzböck vom Expertenforum Arbeitsrecht erklärt es wie folgt: „ Nach Art. 24 DS-GVO hat der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten datenschutzkonform erfolgt. Dabei müssen die Maßnahmen so gewählt und getroffen werden, dass sie in ihrer Gesamtheit einen ausreichenden Schutz für die Daten bieten. Hierbei spielen die Art, der Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung, aber auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der Risiken für die Rechte der betroffenen Personen eine Rolle.“ 

Passwortsicherheit ist das A&O

Nun kann es auch passieren, dass man mal von Zuhause und mal im Büro arbeitet und dafür Laptop und Unterlagen von einem Ort zu anderen transportiert. Dabei sollten Datenträger und Unterlagen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Datenträger sollten stets verschlüsselt und entsprechend gesichert und Papierunterlagen nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden.

 

„Einfacher“ wäre es die Arbeitsabläufe im Home Office durch vertragliche Verpflichtung so zu gestalten, dass die Home Office – Tätigkeit vollelektronisch erfolgt. Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, die Entgegennahme von Aufgaben, der Umgang mit personenbezogenen Daten und die Übermittlung der Arbeitsergebnisse sollten rein automatisiert über IT-Betriebsmittel (Laptop, Tablet, etc.) erfolgen. Somit entfällt auch die Notwendigkeit des Transports von Unterlagen und damit das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der unbefugten Kenntnisnahme. Der Einsatz von privater Hard- und Software sollte untersagt werden. Erfolgt die Home Office – Arbeit nicht ausschließlich medienbruchfrei, d.h. vollelektronisch, sollten geeignete häusliche Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur sicheren Aufbewahrung und vertraulichen Behandlung von Unterlagen und Datenträgern mit personenbezogenen Daten geben. Schließlich dürfen auch die mit dem Home Office – Arbeitenden in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen keinen Zugriff auf die Daten haben.

 

Quelle: https://efarbeitsrecht.net/datenschutz-im-home-office/

Kommentar schreiben

Kommentare: 0